AGB • Terms

Haftungsausschluss
(Disclaimer)
Quelle: eRecht24.de – Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

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Urheberrecht
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Datenschutz
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Mit Übertragung der Nutzungsrechte von Bildmaterial übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Verbreitung, Veröffentlichung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO Richtlinien von in den Bildern abgebildeter Personen.
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Quelle: © FreeLens e.V. und Industriegewerkschaft Medien
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungendes Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials (digitale und technische Mängel) betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
– jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie USB-Sticks, CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.
Gelieferte Produkte und Leistungen, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, Eigentum des Auftragnehmers. Vereinbarte Nutzungsrechte* von Fotoaufnahmen und journalistischen Leistungen gehen erst mit mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung an den Auftraggeber über. Für Bildmaterial und redaktionelle Arbeiten gelten die Bedingungen für Bild- und Worthonorare in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unseren Internetseiten www.hagerpress.de. Mit Übertragung der Nutzungsrechte übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Verbreitung, Veröffentlichung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO Richtlinien von in den Bildern abgebildeter Personen.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 150,– pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial (soweit analog) ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial (analog oder in Printform) lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
– EURO 2 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
– EURO 2,– pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
– EURO 80,– pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
– EURO 250,– pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
– EURO 1.500,– pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
– EURO 3.000,– pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
General Terms and Conditions of Business
I. General
1. The subsequent General Terms and Conditions of Business shall apply to all orders, quotations and supplies and services implemented by the photographer.
2. They are deemed to have been agreed following the customer’s receipt of the photographer’s supplies/services or quotation, in any case following acceptance of the photographic material for publication at the latest.
3. In the event that the customer intends to object to the General Terms and Conditions of Business, he shall declare so in writing within three working days. An objection is hereby made to diverging Terms and Conditions of Business stipulated by the customer. Diverging Terms and Conditions of Business stipulated by the customer shall not be valid unless approved in writing by the photographer.
4. Within the framework of an ongoing business relationship the General Terms and Conditions of Business shall also apply to all future orders, quotations and supplies and services, without having to include them specifically.
II. Photographic material surrendered for use
1. The General Terms and Conditions of Business apply to all photographic material provided to the customer, irrespective of its completion stage or available technical format. The conditions shall apply especially to electronic or digitally transmitted photographic material.
2. The customer accepts that the photographic material supplied by the photographer consists of photographs in accordance with § 2, Section 1, Clause 5 of the Copyright Act.
3. Design proposals or concepts commissioned by the customer are independent services which must be remunerated separately.
4. The surrendered photographic material remains the photographer’s property; the aforesaid shall also apply in the case of compensation payments.
5. The customer shall treat the photographic material with due care and may only pass it on to third parties for internal business purposes, i.e. inspection, selection and technical processing.
6. Complaints relating to the content of the supplied items or the content, quality or state of the photographic material, must be communicated within 48 hours of receipt. The photographic material is otherwise deemed to have been delivered appropriately, in accordance with the contract and as noted.
III. Rights of utilisation
1. In principle, the customer only acquires a non-exclusive license for single usage.
2. Exclusive rights of utilisation, media-related or territorial exclusive rights or blocking periods must be agreed separately and are subject to a minimum surcharge of 100% on the relevant basic fee.
3. The delivery only constitutes the transferral of the right of utilisation for the single usage of the photographic material for the purpose specified by the customer and in the publication, medium or data carrier which has been specified by the customer or which results from the relevant circumstances under which the order has been placed. If in doubt, the relevant object (newspaper, magazine etc.) for which the photographic material has been provided in accordance with the delivery docket or the dispatch address, shall be decisive.
4. Any use, utilisation, duplication, dissemination or publication beyond the stipulations contained in Clause 3 is subject to payment and requires prior explicit approval by the photographer. In particular, this shall apply to
–secondary utilisation or publication, especially in anthologies, product-related brochures, advertising campaigns or other reprints,
– any editing, changing or redesigning of the photographic material
– the digitalisation, storage or duplication of the photographic material on any type of data carrier (e.g. magnetic, optic, magneto-optic or electronic carrier media such as CD ROM, CDi, diskettes, hard drives, RAM, microfilm etc.) unless such transactions are only performed for the technical processing of the photographic material in accordance with Clause III, 3 of the General Terms and Conditions of Business,
– any duplication or utilisation of the picture data on CD ROM, CDi, diskettes or similar data carriers;
– any recording or reproduction of picture data on the Internet or in online databases or in other electronic archives (this even applies to the customer’s internal electronic archives),
– the disclosure of digitalised photographic material within the scope of remote data transmission or on data carriers which are suitable for public reproduction on screens or for the creation of hard copies.
5. Changes to the photographic material implemented by photo-composing or photomontage or with electronic aids for the creation of a new copyrighted item are only permitted with the photographer’s prior approval in writing and only if such material is marked with [M]. Nor may the photographic material be drawn, copied, photographed or otherwise used as a motive.
6. The customer is not authorised to transfer the rights of utilisation granted to him to third parties including other group companies or subsidiaries, either in whole or in part.
7. Any utilisation, reproduction or transfer of the photographic material shall only be permitted with the proviso that the photographer’s copyright notice has been attached.
IV. Fees
1. The agreed fee shall apply. In the event that no fee has been agreed, the relevant work is governed by the current photograph fee guideline issued by the Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (small business association for photo marketing). The fee is subject to VAT at the statutory rate.
2. The fee shall only be valid for the non-recurrent use of the photographic material for the agreed purpose, in accordance with Clause III, 3 or 2 of the General Terms and Conditions of Business. In the event that the fee is also to include further use, this must be agreed separately.
3. Any costs and expenditure incurred by the order (e.g. material and laboratory costs, model fees, costs for required props, travel expenses, per diems etc.) are not included in the fee and shall be at the customer’s expense.
4. The fee in accordance with IV. 1 of the General Terms and Conditions of Business shall also be settled in full if the commissioned and supplied photographic material is not published. If the photographs are used as a working model for layout and presentation purposes, a minimum fee of Euro 150 per photograph shall be payable, except as otherwise agreed.
5. The fee shall be paid within 3 weeks of the invoice date at the latest, unless a shorter payment period is stipulated in the invoice. Following a reminder, the customer is deemed to be in default. When default occurs, interest of 10% p.a. shall be payable on this fee. Setoff of costs or the exercise of the retention right shall only be permitted in the event that the relevant claims brought forward by the customer are undisputed and recognised by declaratory judgement.
V. Return of the photographic material
1. The photographic material must be returned in the form in which it was originally supplied, without being asked to do so, immediately upon publication or the agreed use, in any case within three months of the delivery date at the latest. Two proofs must be attached. An extension of the three-month period requires the photographer’s written approval.
2. In the event that the photographer surrenders photographic material to the customer for test purposes only, at the customer’s request or with his approval, in order to determine whether utilisation or publication is desirable, the customer shall return the photographic material within one month of receipt at the latest, unless a different period is stipulated in the delivery docket. This period may only be extended if confirmed by the photographer in writing.
3. The photographic material shall be returned at the customer’s expense and with the customary packaging. The customer shall bear the risk of loss or damage during transport until such time as the package has been received by the photographer.
VI. Contractual penalty, blocking, compensation
1. Each incident of unauthorised use, utilisation, reproduction or transfer of the photographic material (without the photographer’s approval) is subject to a contractual penalty of five times the usage fee, subject to further claims for damages.
2. In the event that the copyright notice is not included, incomplete, incorrectly placed or non-allocable, a surcharge of 100% of the utilisation fee shall be paid.
3. In the event that the photographic material is not returned in good time (blocking), the period after the expiry of the periods specified in Clause V.1 or 2, is subject to a contractual penalty amounting to
– EURO 2 per day and picture for black & white or colour prints or slide duplicates
– EURO 2 per day and picture for slides, negatives or other unique copies
4. Damaged, destroyed or lost photographic material is subject to compensation without the photographer having to furnish evidence of the amount of damage incurred, where such damage amounts to:
EURO 80 per black & white or colour print or KB slide duplicate
EURO 250 per medium or large format slide duplicate
EURO 1,500 per slide original, negative or other unique copy
EURO 3,000 per non-reproducible slide, negative or other unique copy
In the case of damage, the above rates must be reduced in accordance with the relevant extent of damage and the scope of remaining utilisation options. In principle, both contracting parties reserve the right to furnish proof of more/less damage.
5. In the absence of a proof or when billing is implemented without a proof or when billing is implemented without specifying which picture has been used where and in which publication, a contractual penalty of 50% of the usage fee is to be paid.
6. The payments in accordance with Clause VI do not substantiate any rights of use.
VII.
1. These conditions are governed by German law, also in the event that deliveries are effected abroad.
2. Ancillary agreements to this contract or to these General Terms and Conditions of Business must be implemented in writing in order to be effective.
3. In the event that one or several stipulations of these General Terms and Conditions of Business are void or ineffective, the validity of the remaining stipulations shall not be affected. The parties are obliged to replace the invalid stipulation with an analogous, effective regulation that corresponds as far as possible to the intended regulation in terms of its economic and legal effect.
4. If the customer is a merchant who has been entered in the Commercial Register (as a merchant), the place of performance and court venue shall be the photographer’s place of residence.
© FreeLens e.V. und Industriegewerkschaft Medien